„Der Landespreis Inklusion.Plus unterstreicht den Gewinn einer diversen Unternehmenskultur für die Arbeitswelt.“
— Heike Gorißen-Syrbe, Präsidentin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Zahlreiche Arbeitgebende in Rheinland-Pfalz beschäftigen Menschen mit Behinderung und setzen sich damit für eine inklusive Gesellschaft ein. Sie sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Der Landespreis Inklusion.Plus hebt positive Beispiele der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz hervor. Er würdigt inklusive Unternehmenskonzepte und will zum Mitmachen anregen.
Was ist der Landespreis Inklusion.Plus?
Mit dem Landespreis prämiert das Land Rheinland-Pfalz seit 1998 Unternehmen und Dienststellen, die sich für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben einsetzen.
Die Auszeichnung wird durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verliehen, bislang unter dem Namen „Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“. Nun erscheint der Preis in neuem Gewand: „Inklusion.Plus“ unterstreicht den Gewinn einer diversen Unternehmenskultur für die Arbeitswelt.
Wann wird der Landespreis Inklusion.Plus verliehen?
Der Landespreis Inklusion.Plus wird alle 2 Jahre verliehen. Die nächste Ausschreibung findet 2026 statt – sie startet im Januar 2026 und endet im Juli 2026.. Die Preisverleihung findet im Jahr 2027 statt.
Wer kann mitmachen?
Der Landespreis Inklusion.Plus richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllen und ihrer sozialen Verantwortung in herausragender Weise gerecht werden. Bewerben können sich Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- und Nebensitz in Rheinland-Pfalz.
Die Auszeichnung wird in vier Kategorien verliehen:
- Nichtbeschäftigungspflichtige Unternehmen (unter 20 Beschäftigte)
- Betriebe bis 100 Beschäftigte
- Betriebe ab 100 Beschäftigte
- Dienststellen des Öffentlichen Dienstes
Zusätzlich gibt es einen Sonderpreis für Unternehmen, die durch besonders innovative Ideen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben vorantreiben.
Die Ausschreibung richtet sich nicht an Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX, da für sie besondere Förderbedingungen gelten.
Der Landespreis Inklusion.Plus richtet sich an Arbeitgebende, die die gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllen und ihrer sozialen Verantwortung in herausragender Weise gerecht werden. Bewerben können sich Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- und Nebensitz in Rheinland-Pfalz mit einer Beschäftigungsquote von mindestens 5% bei mehr als 20 Mitarbeitern.
Die Auszeichnung wird in vier Kategorien verliehen:
- Nichtbeschäftigungspflichtige Unternehmen (unter 20 Beschäftigte)
- Betriebe bis 100 Beschäftigte
- Betriebe ab 100 Beschäftigte
- Dienststellen des Öffentlichen Dienstes
Zusätzlich kann ein Sonderpreis für Unternehmen, die durch besonders innovative Ideen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben vorantreiben, vergeben werden.
Die Ausschreibung richtet sich nicht an Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX, da für sie besondere Förderbedingungen gelten.
Möchten Sie sich für den Landespreis Inklusion.Plus 2026 bewerben oder ein engagiertes Unternehmen vorschlagen?
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.07.2026.
„Menschen mit und ohne Behinderungen sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren Arbeitskraft und Knowhow wir in Zeiten des Fachkräftemangels nicht verzichten können. Inklusion trägt damit nicht nur zur Vielfalt in den Betrieben bei, sondern ist auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.“
— Dörte Schall, Arbeits- und Sozialministerin Rheinland-Pfalz